Urkunde

Unsere Gründungs-Urkunde(Original):


Urkunde

... und hier die "Übersetzung" unserer Gründungs-Urkunde:

„Eiche“

gegründet im Januar 1877

Statuten !

Vorstand: Herr Sucker – Herr Krohn – Herr Windpfennug

§ 1: Zweck des Vereines:
Durch Gesang das Leben erheitern. Zusammenkunft zweimal in der Woche im Schulgebäude. Anfang 8 Uhr abends, unter Leitung des Herrn Lehrer Haak, welche derselbe unentgeltlich übernommen hat

§ 2: Verwaltung:
Das leitende Organ des Vereins bildet den Vorstand, bestehend aus drei Mitgliedern. Januar 1878 Neuwahl.

§ 3: Aufnahme:
Jede Person, welche die Lehrzeit hinter sich hat und sonst einen unbescholtenen geniest, kann sich zur Aufnahme bei eines der Vorstandsmitglieder melden. Acht Tage nach der Anmeldung beschließt der Verein ob die betreffende Person aufgenommen werden soll oder nicht. Das Ergebnis wird dem Betreffende schriftlich mitgeteilt. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern, den Bestimmungen des Statutes sich zu unterwerfen und Beschlüsse und Anordnungen der leitenden Organe Folge zu leisten.

§ 4: Ausschluss vom Verein:
Unanständiges Benehmen nach Ansicht der Majorität des Vereins ist Grund zur sofortigen Ausscheidung ohne etwa Ansprüche auf gezahlte Beiträge. Wer freiwillig ausscheidet verzichtet ebenfalls auf Entschädigung.

§ 5: Beiträge:
Zur Bestreitung der Kosten als Licht, Heizung, Papier, Noten, Violin-Saiten, Kolophonium, Ecetera, Ecetera, zahlt jedes Mitglied per Monat 25 Pfennige RM. Außerdem hat jedes neu aufgenommene Mitglied eine Einschreibgebühr von
50 Pfennige RM an die Vereinskasse zu entrichten. Zahlung erfolgt stets in der letzten Gesangsstunde eines jeden Monats prämerando für den nächsten Monat. Diejenigen Mitglieder, welche die Beiträge nicht bis spätestens vier Wochen nach dem Fälligkeitstermin bezahlt haben, können sofort gestrichen werden.Passive Mitglieder die ihre Beiträge zurückwirkend zahlen ist zulässig.

§ 6: Das Nichterscheinen:
eines aktiven Mitgliedes ist möglichst vorher anzuzeigen.

§ 7: Verbot:
Während der Gesangsstunde ist das Rauchen streng verboten und das Zuwiderhandeln wird mit 10 Pfennig RM bestraft, ebenso hört während der Übung einzelner Stimmen jede Unterhaltung auf.

§ 8: Name des Vereins:
Laut Beschluss vom 16. Januar 1877 „E I C H E „.
Abzeichen der Mitglieder ein ein Eichenblatt mit Lyra. Dasselbe erhält jedes Mitglied gratis.

§ 9: Änderung des Status können nur von der aktiven Majorität der Verinsmitglieder gestellt werden und finden durch eine Generalversammlung, die der Vorstand festsetzt, ihre Erledigung.

§ 10: Gesellige Zusammenkunft:
Am ersten Sonnabend eines jeden Monats findet eine gesellige Zusammenkunft im Saale des Herrn Glockhauer statt. Anfang 8 ½ Uhr – Schluss: 12 Uhr.Jedes Mitglied ist berechtigt seine Frau repr. Braut, Eltern und erwachsene Töchter, Schulkinder ausgeschlossen, mitzubringen. Um auch Freunden den Eintritt zu gestatten erhält jedes Mitglied monatlich ein Gastbillett welches für eine Person zulässig ist. Der Gast muss sich durch ein Mitglied beim Vorstand vorstellen lassen und übernimmt das Mitglied die Garantie für den Gast.

§ 11: Besondere Festlichkeiten finden nur auf Antrag von mindestens zwei Drittel der Vereinsmitglieder statt und wird das Nähere hierüber alsdann dem Vereine vom Vorstand mitgeteilt werden.

§ 12: Auflösung:
Das dem Verein gehörige Inventar, gekennzeichnet mit „ E I C H E „ wird, falls der Verein sich auflösen sollte, das heißt, nur wenn die Mitgliederzahl unter acht beträgt, meistbietend verkauft und fällt der betrag der Ortsarmenkasse anheim.

Vorstehendes am 16 Februar1877 vom Verein anerkannt !

Der Vorstand

gez. Sucker – Krohn - Windpfennig